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Es gibt 19 Wörter enthalten ANZL

KANZLEkanzle V. 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs kanzeln.
kanzle V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs kanzeln.
kanzle V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv des Verbs kanzeln.
GSTANZLEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
KANZLEIKanzlei S. Büro einer Behörde, eines Rechtsanwalts oder eines Notars.
KANZLERKanzler S. Kurz für: Bundeskanzler / Reichskanzler.
Kanzler S. An einer Universität: Leiter der Verwaltung.
Kanzler S. Historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen.
ABKANZLEabkanzle V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abkanzeln.
abkanzle V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abkanzeln.
abkanzle V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs abkanzeln.
GLANZLOSEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GSTANZLNEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GSTANZLSEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
KANZLERNKanzlern V. Dativ Plural des Substantivs Kanzler.
KANZLERSKanzlers V. Genitiv Singular des Substantivs Kanzler.
KANZLISTEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLIEDEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
EXKANZLEREntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
GLANZLOSEEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
KANZLEIENKanzleien V. Nominativ Plural des Substantivs Kanzlei.
Kanzleien V. Genitiv Plural des Substantivs Kanzlei.
Kanzleien V. Dativ Plural des Substantivs Kanzlei.
KANZLERINKanzlerin S. Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland.
TANZLIEDEEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLIEDSEntschuldigung, Definition nicht verfügbar.
TANZLOKALTanzlokal S. Unterhaltung: gastronomischer Betrieb, in dem getanzt werden kann.
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