ABWEISUNG | • Abweisung S. Nichtannahme oder Nichtstattgabe eines Anliegens oder Antrages. |
ANWEISUNG | • Anweisung S. Bestimmung oder Vorgabe, wer etwas bekommen soll. • Anweisung S. Von einer Autorität erlassene Handlungsvorschrift; Anordnung, Befehl. • Anweisung S. Schriftliche oder mündliche Erklärung, wie etwas durchzuführen oder zu benutzen ist; Anleitung, Gebrauchshinweis. |
AUFWENDIG | • aufwendig Adj. Aufwändig. • aufwendig Adj. Mit großem Aufwand oder Einsatz verbunden. • aufwendig Adj. Mit hohen Ausgaben verbunden. |
AUFWIEGEL | • aufwiegel V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufwiegeln. |
AUFWIEGEN | • aufwiegen V. Transitiv: einen Ausgleich für etwas darstellen. |
AUFWIEGET | • aufwieget V. 2. Person Plural Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufwiegen. |
AUFWIEGLE | • aufwiegle V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufwiegeln. • aufwiegle V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufwiegeln. • aufwiegle V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufwiegeln. |
AUFWIEGST | • aufwiegst V. 2. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufwiegen. |
AUFZWINGE | • aufzwinge V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufzwingen. • aufzwinge V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufzwingen. • aufzwinge V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs aufzwingen. |
AUSWENDIG | • auswendig Adv. Auswendig können/beherrschen: exakt aus dem Gedächtnis abrufen können. • auswendig Adv. Auswendig lernen: verinnerlichen, so lernen, dass [1] zutrifft. • auswendig Adv. Veraltend: nach außen gewandt. |
AUSWIEGEN | • auswiegen V. Das Gewicht mit Hilfe einer Waage bestimmen. • auswiegen V. So viel Ware auf die Waage legen, dass ein angestrebtes Gewicht erreicht ist. |
AUSWIEGET | • auswieget V. 2. Person Plural Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs auswiegen. |
AUSWIEGST | • auswiegst V. 2. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs auswiegen. |
AUSWRINGE | • auswringe V. 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs auswringen. • auswringe V. 1. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs auswringen. • auswringe V. 3. Person Singular Konjunktiv I Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs auswringen. |
WAGEMUTIG | • wagemutig Adj. Bereit, für eine als wertvoll angesehene Aufgabe Risiken einzugehen und Gefahren auf sich zu nehmen. |
WEISSGRAU | Entschuldigung, Definition nicht verfügbar. |